Gelingt es nicht, von der Versicherung die Regulierung des Vermögensschadens zu bekommen, steht man vor einer SCHLEPPENDEN REGULIERUNG. In einem solchen Fall gibt es folgende Arten der Problemlösung:
Aus einem der erwähnten Gründe könnte die Versicherungsgesellschaft mit einem „Ablehnungsschreiben“ antworten und sich damit weigern, den Schaden zu regulieren bzw. der Versicherungssachverständige könnte am Ende des Gutachtens auf die Regulierungsunterlage einen „Vorbehalt“ in Bezug auf die Zahlung der Abschlussentschädigung eintragen.
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Weil auf die Regulierungsanfrage keine Antwort vom Versicherungssachverständigen oder der Versicherungsgesellschaft selbst folgt.
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– Bei einem vorsätzlichen Schadensfall die Erklärung, dass die Ermittlungen und/oder die Untersuchungsunterlagen abgeschlossen wurden;
– Wenn die beschädigten Güter belastet sind, die Freigabe des Bank- oder Leasinginstituts
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WIE GARAperizie DAS PROBLEM ANGEHT
Wenn es im Schadensfall aus einem der oben angeführten Gründe zur schleppenden Regulierung kommt, sind die GARAperizie-Experten in der Lage, den Vorgang punktuell und genau zu untersuchen und Ihnen dann professionell und nachvollziehbar zu erklären, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten:
– Die beste Strategie zum Hervorheben Ihrer Gründe unter dem technischen und vertraglichen Gesichtspunkt, um später eine substanzielle Auseinandersetzung mit der Versicherungsgesellschaft und dem Sachverständigen bzw. schlimmstenfalls selbst eine gerichtliche Auseinandersetzung führen zu können;
– Die Gründe, weshalb es besser ist, auf die Schadensforderung zu verzichten, um weitere sinnlose Kosten zu vermeiden, da die Vorbehalte der Versicherungsgesellschaft und/oder vom eigenen Sachverständigen tatsächlich zutreffen.
Wenn sich GARAperizie mit einer schleppenden Regulierung befasst, werden dabei häufig konkrete Ergebnisse erzielt, wodurch dann die Regulierung der Schäden erfolgt.
Im besonderen Fall, dass es zu einer schleppenden Regulierung kommen solle, weil man sich mit dem Versicherungssachverständigen nicht auf den Regulierungsbetrag einigen konnte, kann GARAperizie sofort als Parteigutachter eingreifen, um Ihre Gründe zu vertreten. Dazu werden dann alle Schäden detailliert untersucht, um sich ein Bild darüber zu machen, ob sie tatsächlich gemäß Versicherungspolice entschädigungsfähig und/oder angemessen und vollständig dokumentiert sind.
Über die beschriebenen Aktivitäten hinaus ist GARAperizie in der Lage zu erfassen, ob weitere versteckte Schäden bestehen, die in der ersten Schadensforderung nicht enthalten waren sowie in diesem Fall deren Wert zu ermitteln und sie in die Abschlussliste der Regulierung aufzunehmen.
Mit der Bestellung eines GARAperizie-Profis als Parteigutachter ist es also möglich, die angemessene und beste Entschädigung zu bekommen. Sollte der Vertrauensgutachter der Versicherungsgesellschaft nach Prüfung der Situation im streitigen Verfahren mit GARAperizie Ihnen immer noch nicht die entstandenen Schäden anerkennen wollen, werden wir die Einbeziehung eines Dritten Schiedsgutachters, der mehrheitlich die Gründe des Versicherungsgutachters oder des Parteigutachters (GARAperizie) unterstützt.
Die Kosten für die Dienstleitung „Parteigutachten“ werden sehr oft von der Versicherungspolice erstattet, zusätzlich zu der Schadensregulierung, die mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde (Policeklausel „Gutachterkosten“).
Unser Einsatz dient dazu, die Gründe zu begreifen, weshalb die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt und festzulegen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Bitte füllen Sie den Antrag korrekt aus, damit wird die größtmögliche Wirksamkeit unseres Einsatzes garantiert.